Häufige Fragen und Antworten
„Überlegen Sie sich den Zeitpunkt der Anmeldung gut. Ab da läuft Ihre Zeit und Sie haben einen fixen Abgabetermin.
Beachten Sie auch ggf. Fristen, die nach der Abgabe der BA folgen. Beachten Sie, dass Sie mit Abgabe der BA nicht sofort eine Note erhalten. Die Betreuenden haben 3 Monate Zeit Ihre BA zu korrigieren. Und auch bei Lehrenden können verschiedene Umstände dazu führen, dass eine Frist nicht eingehalten werden kann und verlängert werden muss.
Beachten Sie ggf.
- Persönliche/Familiäre Termine und Verpflichtungen (wie z. B. Urlaube oder Ferien der Kinder)
- Universitäre Termine (wie z. B. Prüfungsphasen)
- Berufliche Verpflichtungen
- Übergangsfristen in Master-Studiengänge
- Ggf. Auslauffristen bei alten Studiengängen (Gibt es Termine, bis zu denen ich mein Studium abgeschlossen haben muss?)
- Habe ich genug Credits, um die BA anzumelden?
Bei den meisten Studiengängen müssen Sie sich von Ihrem Team der Prüfungsverwaltung einen entsprechenden "Laufzettel" ausstellen lassen. Damit wird bescheinigt, dass Sie zur Arbeit zugelassen sind und ein Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen können. Erst wenn die Bekanntgabe des Themas von Ihnen bestätigt worden ist, beginnt die Bearbeitungszeit für diese Arbeit.“
(Rotthowe, Anja & Studienkloordination der Fakultät Rehabilitationswissenschaften 2020: FAQ zur Bachelorarbeit, S. 8)
Weitere Informationen rund um das Thema „Abschlussarbeiten“ finden Sie hier.
„Bei den meisten Studiengängen müssen Sie sich von Ihrem Team der Prüfungsverwaltung einen entsprechenden "Laufzettel" ausstellen lassen. Damit wird bescheinigt, dass Sie zur Arbeit zugelassen sind und ein Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen können. Erst wenn die Bekanntgabe des Themas von Ihnen bestätigt worden ist, beginnt die Bearbeitungszeit für diese Arbeit.“
(Rotthowe, Anja & Studienkloordination der Fakultät Rehabilitationswissenschaften 2020: FAQ zur Bachelorarbeit, S. 8)
Besprechen Sie das gerne mit Ihren Erstprüfer*innen – diese werden Ihnen teilweise schon thematisch passende Personen für eine Zweitbetreuung vorschlagen können.
Es schadet selbstverständlich nicht, wenn Sie selbst auch Vorschläge bereithalten.
Für Bachelorarbeiten im sonderpädagogischen Lehramt sehen die fächerspezifischen Bestimmungen einen Umfang von höchstens 50, für Masterarbeiten von höchstens 80 Standard-Seiten á 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) vor. Ausgenommen sind dabei Deckblätter, Verzeichnisse und Anhänge.
Die Prüfungsordnung für den rehabilitationswissenschaftlichen Master gibt vor, dass 125 Seiten nicht überschritten werden dürfen.
Die Bestimmungen für Hausarbeiten im Fachgebiet KmE beziehen sich auf die jeweiligen Module. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten zu unseren Prüfungen.
Lehramt Bachelor:
8 Wochen bzw. 12. Wochen bei Empirie
Lehramt Master:
15 Wochen bzw. 19 Wochen bei Empirie
Rehabilitationspädagogik Bachelor:
12 Wochen
Rehabilitationswissenschaften Master:
22 Wochen
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Sie finden ausführlichere Informationen zu dieser und weiteren Fragen im Video auf unserer Informationsseite zu Abschlussarbeiten.
Diese Frage können wir nicht abschließend beantworten, denn die „theoretische Sättigung“ Ihrer Arbeit hängt sicherlich auch immer ganz grundlegend von Ihrem Thema, Ihrer Argumentation und nicht zuletzt auch von der Art Ihrer Arbeit ab.
Als Faustregel kann jedoch gelten, dass ihr Literaturverzeichnis nicht weniger Quellen beinhalten sollte, als Ihre Arbeit an Seiten umfasst. Für eine Arbeit mit 15 Textseiten (z. B. eine Hausarbeit) sollten Sie eine Quellenanzahl von 15 nicht unterschreiten, für Bachelor-Arbeiten (bis 50 Seiten) finden Sich in der Regel aber durchaus auch 60 bis 80 Literaturangaben. Das bedeutet darüber hinaus natürlich nicht, dass Sie auf jeder Seite bloß einen Verweis anführen sollten.
Bitte sprechen Sie Details mit Ihren Dozierenden ab.
Wir empfehlen Ihnen den Leitfaden der Fakultät (Tröster 2018). Sie finden diesen unter Anderem auf unserer Informationsseite zu Abschlussarbeiten im Fachgebiet.
Zusätzlich dazu finden Sie in der Veröffentlichung „Erfolgreich wissenschaftlich arbeiten - Alles, was Studierende wissen sollten“ von Steffen Stock, Patricia Schneider, Elisabeth Peper & Eva Molitor (Hg.) (2018) nützliche Informationen und Tipps zu allen Fragen wissenschaftlichen Arbeitens an der Universität.
Unsere Hilfskräfte haben Ihnen darüber hinaus eine Checkliste erstellt, die die wichtigsten Punkte aus studentischer Perspektive beleuchtet. Sie ist orientiert an unseren Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten.
Wir empfehlen Ihnen den Leitfaden der Fakultät (Tröster 2018). Sie finden diesen unter Anderem auf unserer Informationsseite zu Abschlussarbeiten im Fachgebiet. Generell gilt: Hauptsache einheitlich.
Darüber hinaus erachten wir es im Sinne der Gleichberechtigung aber als wünschenswert, wenn Sie im Literaturverzeichnis auf das Abkürzen von Vornamen (Bsp.: Schäfer, Caterina statt Schäfer, C.) verzichten, da sonst noch immer häufig automatisch eine männliche Autor*innenschaft impliziert wird (siehe dazu auch „Gender Bias in den Wissenschaften“).
Wir empfehlen Ihnen zu dieser Frage einen Blick in die Veröffentlichung „Erfolgreich wissenschaftlich arbeiten - Alles, was Studierende wissen sollten“ von Steffen Stock, Patricia Schneider, Elisabeth Peper & Eva Molitor (Hg.) (2018) zu werfen. Insbesondere eignet sich dafür das Kapitel 2.4 - Themenstrukturierung und Methodik.
Zudem kann die sogenannte SMART-Methode eine Orientierung bieten: Sind Gegenstand und ein mögliches Vorhaben zu Ihrer Forschungsfrage
- Spezifisch,
- Messbar,
- Attraktiv,
- Realistisch,
- Terminiert?
Das Kapitel 2 - Konzeption in der Veröffentlichung „Erfolgreich wissenschaftlich arbeiten - Alles, was Studierende wissen sollten“ von Steffen Stock, Patricia Schneider, Elisabeth Peper & Eva Molitor (Hg.) (2018) gibt zu dieser Frage wichtige Hinweise.
Einige wenige Tipps fassen wir Ihnen hier zusammen:
- Führen Sie in Ihr Thema ein. Sie sollten dabei den fachlichen Kontext klären und dazugehörige von nebensächlichen oder nicht von Ihnen fokussierten Aspekten abgrenzen.
- Gestalten Sie den Aufbau Ihrer Arbeit konsequent entlang Ihrer Forschungsfrage.
- Verbinden Sie Ihre Kapitel logisch miteinander und führen Sie Ihre Leser*innen sprachlich durch etwaige Übergänge.
- Resümieren Sie die Erkenntnisse Ihrer Arbeit in einem Schlussteil und stellen Sie diese ggf. zur Diskussion.
Wir können Sie hier erneut auf die Publikation „Erfolgreich wissenschaftlich arbeiten - Alles, was Studierende wissen sollten“ von Steffen Stock, Patricia Schneider, Elisabeth Peper & Eva Molitor (Hg.) (2018) verweisen. In Kapitel 4 - Literaturbeschaffung finden Sie wichtige Information zur Güte von Quellen. Hilfreich kann für Sie aber bereits folgendes Zitat aus 4.1 sein:
„Bei der Literaturrecherche sollten Sie darauf achten, ob Ihnen die Literaturquelle für Ihre eigene Arbeit fundierte Informationen liefern kann. Die folgenden Fragen können Ihnen als Anhaltspunkt dienen:
- Sind die Informationen und Thesen des Autors logisch verknüpft und plausibel?
- Welche Fragestellung wird diskutiert und wie wird diese beantwortet?
- Ist die Darstellung wissenschaftlich fundiert oder steht sie im Zusammenhang mit einer speziellen Weltanschauung bzw. „Schule“?“ (Herv. durch Verf.)
Wir haben Ihnen hierzu ein kurzes Tutorial erstellt, das Sie auf Youtube abrufen können.
Für folgende Studienleistungen müssen Sie sich nicht im BOSS anmelden:
- SFK 1.1
- SFK 2.1
- SFK 2.3 (Achtung: Die Modulabschlussprüfung muss dennoch angemeldet werden)
- SFK 4.2 (SF) bzw. 4.3 (GymGe/BK)
Für diese Studienleistungen sind Anmeldungen im BOSS-System nötig:
- SFK 2.2
- SFK 2.3 (nur LABG 2011)
- SFK 3.1 bis 3.7
- SFK 4.1 und 4.3 (SF) bzw. 4.4 (GymGe/BK)
Generell gilt: Geben Sie Ihren Prüfer*innen gerne einen kleinen Vertrauensvorschuss - in der Regel wird die Leistung zeitnah eingetragen. Sollten Sie eine Bestätigung aber dringend brauchen, so melden Sie sich zunächst bei Ihren Dozierenden - diese können Ihnen weiterhelfen.
Bitte sprechen Sie im Vorfeld unbedingt mit dem*der jeweiligen Dozent*in, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Sie sollten mit mindestens zwei Wochen Bearbeitungszeit (außerhalb der Urlaubszeit) rechnen.
Die wichtigsten Informationen entnehmen Sie hierfür der Webseite der TU Dortmund:
„Die Prüfungsordnungen sehen in der Regel die folgende oder ähnlich lautende Regelungen vor:
„Macht die oder der Studierende durch ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Prüfungsleistung erbracht wird. Bei Zweifeln wird die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender (z. B. Bereich „Behinderung und Studium“ innerhalb des Zentrums für Hochschulbildung an der Technischen Universität Dortmund (DoBuS))“ beteiligt.
Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Homepage des DoBuS.
Bei Fragen zum Vorgehen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner der Zentralen Prüfungsverwaltung oder Ihrem Prüfungsausschuss.“