Allgemeine Informationen zu Sonstigen Studien-/Modulleistungen und Modulabschlussprüfungen
Nachteilsausgleiche
Wenn Sie einen bewilligten Nachteilsausgleich haben, informieren Sie bitte vor der Prüfungsanmeldung Ihre Lehrenden, damit die entsprechenden Bedingungen geschaffen werden können. Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich und zum Studium mit Beeinträchtigungen finden Sie beim DoBuS.
Studienleistungen
Neben der Modulprüfung beachten Sie die unbenotete Sonstige Studien-/Modulleistung der übrigen Lehrveranstaltungen eines Moduls, für die Sie sich ebenfalls im BOSS anmelden müssen. Die Art der Sonstigen Studien-/Modulleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben. (Der Hinweis hierzu erfolgt nicht noch einmal gesondert in den Reitern zu den Modulabschlussprüfungen).
Benotung
Die Sonstige Studien-/Modulleistung ist unbenotet und muss lediglich bestanden werden. Die Noten der erfolgreich absolvierten Modulabschlussprüfungen werden im BOSS eingetragen, sofern Sie sich vorher hierfür angemeldet haben. Wenn Sie im Anschluss Einsicht in die Bewertung einer Prüfung oder Hausarbeit nehmen wollen, sprechen Sie das bitte mit den entsprechenden Lehrenden ab. Eine formlose Mail genügt.
Anmeldung zu Prüfungen
Die verbindliche Anmeldung aller Modulabschlussprüfungen erfolgt über BOSS. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Prüfungskoordination. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen!
Abmeldungen von Prüfungen
Eine Abmeldung ist bis sieben Tage vor Beginn der Prüfungsphase direkt im BOSS möglich. Danach müssen Sie sich über das Abmeldeformular der Zentralen Prüfungsverwaltung von der Prüfung abmelden. Bitte informieren Sie zusätzlich die Prüfungskoordination und beide Prüfenden fristgerecht über Ihre Abmeldung.
Im Krankheitsfall reichen Sie eine Krankmeldung über das Kontaktformular der Prüfungskoordination ein. Die Prüfungskoordination leitet Ihre Krankmeldung an die Zentrale Prüfungsverwaltung weiter.
Es besteht kein grundsätzliches Anrecht auf einen Ersatzprüfungstermin. Ob Sie einen Ersatztermin erhalten, liegt im Ermessen der Prüfenden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für den Krankheitsfall des:der Studierenden. Im Krankheitsfall eines:einer Prüfenden wird von der Fakultät ein Ersatz gestellt.



